AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Stehlin

Fahrlektionen: - ein gültiger Fahrausweis muss stehts mitgeführt werden.
  - Absagen oder Änderungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden.
  - bei Verhinderung, Verspätung oder im Krankheitsfall ist der Fahrlehrer sofort zu benachrichtigen.
  - Fehlende oder nicht termingerechte Abmeldungen werden mit dem vollen Lektionspreis verrechnet.
  - Vom Arbeitgeber verursachte Verspätungen oder kurzfristige Absagen werden mit dem vollen Lektionspreis verrechnet.
  - die Kontaktaufnahme hat in jedem Fall telefonisch zu erfolgen. SMS, e-mail und Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden.
  - Bussen die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Nothelferkurs : - mitzubringen ist eine gültige ID, Pass oder Ausländerausweis.
  - Das Kursgeld muss vor Kursbeginn bar bezahlt werden.
  - Bei Vorauszahlung bis 3 Tage vor Kursbeginn reduzieren sich die Kurskosten auf Fr. 95.- inkl. Ausweis, die Bezahlung muss in bar und im Theoriecenter erfolgen.
  - Öffnungszeiten des Theoriecenters Montag - Freitag 18h - 19h.
  - Türöffnung 10 Min. vor Kursbeginn.
Verkehrskunde : - mitzubringen ein gültiger Lernfahrausweis.
  - Das Kursgeld muss vor Kursbeginn bar bezahlt werden.
  - Bei Vorauszahlung bis 3 Tage vor Kursbeginn reduzieren sich die Kurskosten auf Fr. 190.- inkl. Ausweis, die Bezahlung muss in bar und im Theoriecenter erfolgen.
  - Öffnungszeiten des Theoriecenters Montag - Freitag 18h - 19h
  - Türöffnung 10 Min. vor Kursbeginn.
Kurssprache : - Die Kurse werden in schweizerdeutsch oder Hochdeutsch erteilt.
Pünktlichkeit : - Wir bitten Sie pünktlich bei allen Kursen zu erscheinen, wer zu spät kommt stört massiv den Kursablauf was zum Ausschluss des Kurses führen kann. Die Kurskosten werden vollumfänglich verrechnet.
Kurse : - eine Anmeldung ist verbindlich und muss über Internet, im Theoriecenter oder beim  Fahrlehrer erfolgen und die AGB müssen akzeptiert werden.
  - im Verhinderungsfall können Sie sich bis 5 Tage vor Kursbeginn abmelden ohne Kostenfolge, ansonsten wir den ganzen Betrag in Rechnung stellen, so auch bei Nichterscheinen.
  - kann ein verhinderter Teilnehmer eine Ersatzperson für den gleichen Kursorganisieren, so werden ihm keine Kurskosten verrechnet.
Krankheit : - bei krankheitsbedingter Abmeldung stornieren wir die Anmeldung, wenn innert 7 Tagen ein schriftliches Arztzeugnis vorliegt. Eine Umtriebs- entschädigung von Fr. 30.- stellen wir in Rechnung, ohne Arztzeugnis wird der volle Kursbetrag verrechnet.
Gerichtsstand : - Es gilt schweizer Recht. Gerichtssand ist Basel-Land
   

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